Heimlich gedrehte Bilder - immer häufiger sind sie in den verschiedensten Sendungen zu sehen. In Verbrauchermagazinen genau so wie in investigativen Dokumentationen. Doch ist das erlaubt? Wenn ja, wo ist das geregelt - juristisch und journalistisch? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wann ist dieses Mittel tatsächlich sinnvoll, wann dient es nur zum dramaturgisch aufgemotzten Bilderteppich?
Noch komplizierter verhält es sich mit heimlich aufgenommenen O-Tönen. Erst kürzlich sorgte ein sogenannter "Abhörskandal" bei der TAZ für heftige Diskussionen. Und etliche Journalisten/innen offenbarten in der Kontroverse eine erstaunliche Unkenntnis über die sehr eindeutigen juristischen Vorschriften. Dabei gibt es mehrere Urteile zu diesem Komplex, der auch zwischen der heimlichen Aufnahme und der anschließenden Verbreitung unterscheidet.
Die Veranstaltung listet auf, was beachtet werden muss, was u.U. erlaubt ist - und was auf keinen Fall. Verschiedene Fälle werden kurz vorgestellt, die wichtigen Fragen von kompetenten Journalisten und Rechtsanwälten beantwortet.
Weiterführende Links
- "Der Mann, der taz Sebastian Heiser war" (Wolfgang Michal)
- "Klima des generellen Misstrauens" (Jörg Wagner)
- "Man traut sich nicht mehr, offen zu sprechen" (Michael Hanfeld)
- "Befugtes Spionieren" (Markus Kompa)
- "Redaktionsgeheimnis - ein hohes Gut" (Ines Pohl)
- "In eigener Sache - Datenklau - die Chronologie" (taz.de)
- "Versteckte Kamera: Gerichtshof gibt «Kassensturz» Recht" (Christian Schürer)
- "Versteckte Kamera in Arztpraxis war zulässig" (Kommentar von Panorama zum Film "die Schwulenheiler")