Informanten machen u.U. auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam, die sonst vielleicht nie bekannt würden. Um keine persönlichen oder beruflichen Nachteile zu erfahren, möchten sie nicht selten anonym bleiben. Wenn Informanten ausdrücklich auf Anonymität bestehen, müssen wir als Journalisten diese auch unter allen Umständen gewährleisten. Als Journalisten steht uns deshalb ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, ein Privileg, das u.a. auch Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten haben. Diese Berufsgruppen können selbst vor Gericht nicht dazu gezwungen werden, über das auszusagen, was ihnen die Patienten, Klienten und eben auch die Informanten unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut haben. Journalisten haben dieses Privileg, weil der Informantenschutz und das Zeugnisverweigerungsrecht viele Berichte im allgemeinen öffentlichen Interesse überhaupt erst möglich machen.
Wie überprüft man die Glaubwürdigkeit eines Informanten und die Motive für sein Handeln? Wie kann man gewährleisten, dass der Informant nicht enttarnt wird? Schützt das Zeugnisverweigerungsrecht wirklich alles, was der Informant berichtet oder gibt es da auch Grenzen?
Die Referenten erarbeiten mit den Teilnehmern die juristischen Voraussetzungen und die praktische Anwendung des Zeugnisverweigerungsrechts.